- zusammenschließen
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zu|sam|men|schlie|ßen [ts̮u'zamənʃli:sn̩], schloss zusammen, zusammengeschlossen <+ sich>:sich mit jmdm. zu einem bestimmten Zweck verbinden:die beiden Vereine wollen sich zusammenschließen; die beiden Firmen haben sich zusammengeschlossen.* * *
zu|sạm|men||schlie|ßen 〈V. 220; hat〉I 〈V. tr.〉 etwas \zusammenschließen schließend vereinigen ● zwei Fahrräder \zusammenschließenII 〈V. refl.; fig.〉 sich \zusammenschließen sich vereinigen ● ich schließe mich mit ihm zusammen, um ...; die beiden Firmen, Gemeinden, Interessengemeinschaften haben sich zusammengeschlossen; die Gemeinschaft schloss sich zu einem Verein zusammen* * *
zu|sạm|men|schlie|ßen <st. V.; hat:1. aneinanderschließen:die Fahrräder z.;die Gefangenen waren mit Handschellen zusammengeschlossen.2. <z. + sich> sich vereinigen:sich in einem Verein, zu einer Mannschaft z.;die beiden Firmen haben sich zusammengeschlossen.* * *
zu|sạm|men|schlie|ßen <st. V.; hat: 1. aneinander ketten: die Fahrräder z.; die Gefangenen waren mit Handschellen zusammengeschlossen. 2. <z. + sich> sich vereinigen: sich in einem Verein, zu einer Mannschaft z.; die beiden Firmen haben sich zusammengeschlossen; sich [im Kampf für, gegen etw.] z.; wenn Europas Nationen sich zusammenschlössen, statt sich zu bekriegen (Tages Anzeiger 12. 11. 91, 2).
Universal-Lexikon. 2012.